Energieausweise
Pflichtnachweis für Verkauf, Vermietung und Sanierung

Wir erstellen rechtssichere Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude – bedarfs- oder verbrauchsbasiert, je nach Anforderung. Klar, verständlich und anerkannt für Verkauf, Vermietung oder Förderung.

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes gibt. Er informiert über den Energieverbrauch sowie die energetische Qualität eines Gebäudes. Der Energieausweis ist seit 2009 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Neubauten sowie beim Verkauf oder der Vermietung von Bestandsgebäuden vorgelegt werden.

die Zwei arten von energieausweisen
Bedarfsorientierter Energieausweis

Wird auf der Grundlage von Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und Informationen der Gebäudehülle und der Heizungsanlage erstellt. Er gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes und ist für Wohngebäude vorgeschrieben, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Wird auf der Basis von Verbrauchsdaten erstellt und gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten drei Jahren.

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