Sachverständigennachweise
Sachverständigennachweise nach GEG, BEG und EWärmeG – Rechtssicher und förderkonform

Wir erstellen alle erforderlichen Sachverständigennachweise – normgerecht und vollständig dokumentiert. Ob für Förderanträge, Bauvorhaben oder gesetzliche Nachweispflichten: Wir bieten Ihnen die nötigen Bestätigungen, um Ihre Sanierung rechtssicher und förderfähig umzusetzen. Fachlich korrekt, fristgerecht und anerkannt.

Wir erstellen alle erforderlichen Sachverständigennachweise im Rahmen energetischer Sanierungen– normgerecht, förderkonform und vollständig dokumentiert. Unsere Leistungen richten sich an Eigentümer, Bauherren, Planer sowie ausführende Betriebe, die eine rechtssichere Bestätigung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben oder Förderanträge benötigen.

Wir sind als zugelassene Energieeffizienz-Experten in der Expertenliste des Bundes eingetragen und garantieren eine fachlich korrekte und fristgerechte Erstellung aller Nachweise.

leistungen im detail
  • Bestätigungen für BEG-Förderung (BzA/BnD):
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) für Einzelmaßnahmen bzw. Technische Projektbezeichung (TPB) bei der Sanierung zum Effizienzhaus
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw. Technischer Projektnachweis (TPN) zur Auszahlung der Fördermittel
  • Nachweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG):
  • Nachweisführung für bauliche Änderungen im Bestand
  • Nachweise bei Austausch oder Erweiterung von Heizungsanlagen
  • Erstellung des Energieausweises
  • EWärmeG-Nachweise (Baden-Württemberg):
  • Erfüllungsnachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude bei Heizungsersatz
  • Dokumentation von Ersatzmaßnahmen (z. B. Sanierungsfahrplan, EE-Einsatz, Dämmmaßnahmen)
  • Sonstige Bescheinigungen im Rahmen der Fördermittelbeantragung, Bauantragsverfahren oder Nachweispflicht gegenüber Behörden
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