Neue Heizungsförderung seit 21. Juli 2026: Was sich für Hausbesitzer ändert

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für energetische Sanierungen und den Heizungstausch. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde angepasst – und gerade beim Austausch einer alten Heizung gibt es einige wichtige Änderungen. Für Eigentümer stellt sich deshalb vor allem eine Frage: Wie viel Förderung gibt es jetzt noch für eine neue Wärmepumpe – und lohnt sich der Heizungstausch weiterhin?

 

Die kurze Antwort: Ja. Die Förderung bleibt attraktiv, aber die Spielregeln haben sich verändert.

30 % Grundförderung bleiben bestehen

Die wichtigste Nachricht zuerst: Wer seine alte Heizung gegen eine förderfähige, klimafreundliche Heizung austauscht, erhält weiterhin eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten.

Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell maximal 28.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt. Damit können bereits über die Grundförderung bis zu 8.400 Euro Zuschuss möglich sein.

 

Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte maximal förderfähige Kosten:

 

·         28.000 Euro für die erste Wohneinheit

·         15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit

·         8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

 

Dabei ist wichtig: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird ab dem 1. Februar 2027 schrittweise reduziert. Danach sinkt er halbjährlich um jeweils 750 Euro.

 

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt

Wer eine bestehende fossile Heizung schnell ersetzt und das Gebäude selbst bewohnt, kann weiterhin vom Klimageschwindigkeitsbonus profitieren.

Dieser beträgt aktuell 16 % und kommt zusätzlich zur Grundförderung hinzu. Allerdings wird auch dieser Bonus künftig schrittweise reduziert: Ab dem 1. Februar 2027 sinkt auch er halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte.

Damit kann es sich gerade für Eigentümer älterer Öl- oder Gasheizungen und Nachtspeicherheizungen lohnen, den Heizungstausch nicht unnötig aufzuschieben.

 

Auch ein Einkommensbonus ist weiterhin möglich

Für selbstnutzende Eigentümer gibt es zusätzlich einen Einkommensbonus.

Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen sind folgende Förderungen vorgesehen:

bis 30.000 Euro: 40 % Einkommensbonus
bis 40.000 Euro: 30 % Einkommensbonus
bis 50.000 Euro: 10 % Einkommensbonus
Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Die gesamte Förderung ist grundsätzlich auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit entsprechendem Einkommen kann die Förderquote bis zu 80 % erreichen.

 

Was sich bei Wärmepumpen geändert hat

Eine wichtige Änderung betrifft den bisherigen Effizienzbonus. Dieser entfällt seit dem 21. Juli 2026.

 

Damit ist die bisherige zusätzliche Förderung für bestimmte Wärmepumpen nicht mehr Bestandteil der neuen Förderbedingungen. Gleichzeitig ist bereits eine neue Förderung angekündigt: Im 1. Quartal 2027 soll ein sogenannter Wertschöpfungsbonus eingeführt werden.

 

Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut beziehungsweise zusammengebaut werden, soll die Grundförderung von 30 % erhalten bleiben. Bei Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut beziehungsweise zusammengebaut werden, soll die Grundförderung dagegen auf 15 % sinken.

 

Was bedeutet das konkret für Ihren Heizungstausch?

Die neue Förderung macht den Heizungstausch nicht automatisch einfacher. Im Gegenteil: Eine gute Planung wird wichtiger.

 

Denn bevor eine neue Wärmepumpe eingebaut wird, sollte zunächst geklärt werden:

·         Wie hoch ist die tatsächliche Heizlast des Gebäudes und welche Leistung benötigt die Wärmepumpe wirklich?

·         Sind die Heizflächen für niedrige Vorlauftemperaturen im tiefen Winter geeignet?

·         Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle, die sich auf die Heizlast auswirken, sind perspektivisch geplant?

·         Welche Kosten sind tatsächlich förderfähig?

·         Welche Förderboni kommen individuell infrage?

·         Welche Wärmepumpe erfüllt die aktuellen und zukünftigen Förderanforderungen?

 

Gerade bei älteren Gebäuden ist deshalb eine pauschale Aussage wie „8 kW Wärmepumpe für dieses Haus“ oft nicht ausreichend. Eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 schafft hier eine belastbare Grundlage für die Dimensionierung.

 

Förderung sollte nicht der Ausgangspunkt der Planung sein

Eine häufige Frage lautet: „Welche Wärmepumpe bekomme ich mit möglichst viel Förderung?“

 

Sinnvoller ist eine andere Reihenfolge:

 

  1. Gebäude analysieren → 2. Heizlast berechnen → 3. Heizsystem planen → 4. passende Wärmepumpe auswählen → 5. Förderung prüfen.

 

Denn eine Wärmepumpe sollte nicht deshalb ausgewählt werden, weil sie einen bestimmten Förderbonus erhält. Entscheidend ist, dass sie technisch zum Gebäude passt und effizient betrieben werden kann.

 

Fazit: Die Förderung bleibt interessant – aber sie verändert sich

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Die Grundförderung von 30 % bleibt erhalten, der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %. Gleichzeitig wurden der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag abgeschafft. Für 2027 ist außerdem ein neuer Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen vorgesehen.

 

Für Eigentümer bedeutet das vor allem: Nicht nur auf die Förderhöhe schauen, sondern die Heizungsmodernisierung ganzheitlich planen.

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen lassen, welche Lösung technisch sinnvoll ist und welche Fördermöglichkeiten zum eigenen Gebäude passen.

 

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